Rückerstattung für die Verstärkung der Anschlussleitung

Beim Anschluss einer grossen Energieerzeugungsanlage kann es nötig sein, die Anschlussleitung zu verstärken. Bislang musste der Anlagenbesitzer die Kosten für die Verstärkung der gesamten Leitung vom (Haus-)Anschlusspunkt bis zum Verknüpfungspunkt mit dem Verteilnetz (Netzanschlusspunkt) vollständig selbst tragen. Neu werden die Kosten für den Leitungsabschnitt zwischen der Parzellengrenze und dem Netzanschlusspunkt rückerstattet.

Was gilt?

Die Kosten für die Verstärkung der Anschlussleitung können nach Fertigstellung der Energieerzeugungsanlage über das Rückerstattungsformular der BKW zurückgefordert werden. Die Erstattung gilt nur für die Leitung zwischen Parzellengrenze und Netzanschlusspunkt und beträgt maximal CHF 50.00 pro kW Leistung. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 

  • Die Energieerzeugungsanlage hat eine installierte Leistung über 50 kW.
  • Die Energieerzeugungsanlage ist ans Netz angeschlossen und in Betrieb.
  • Alle Sicherheitsnachweise (SiNa) liegen der BKW vor.
  • Die Rechnungen für die Verstärkung der Anschlussleitung sind bezahlt.
  • Das Technische Anschlussgesuch (TAG) wurde ab dem 1. Januar 2025 eingereicht.

Prozess

Sie stellen der BKW die erforderlichen Informationen über das Antragsformular zur Verfügung. Der weitere Prozess findet zwischen der BKW und der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid statt.

  1. 1 Antrag

    Sie reichen das Antragsformular für die Rückerstattung ein.

  2. 2 Prüfung

    Die BKW prüft die Angaben und ergänzt sie bei Bedarf.

  3. 3 Antrag an Swissgrid

    Die BKW stellt den Antrag bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid.

  4. 4 Prüfung durch Swissgrid

    Swissgrid prüft den Antrag und entscheidet über die Rückerstattung.

  5. 5 Zahlung durch Swissgrid

    Swissgrid zahlt den Rückerstattungbetrag an die BKW.

  6. 6 Auszahlung

    Die BKW zahlt den Rückerstattungsbetrag an Sie aus.

Antragsformular

Kontaktangaben

Zahlungsinformationen
(Die Auszahlung erfolgt an die angegebene Zahlungsadresse)

Anlage

Dokumente

Häufig gestellte Fragen

  • Rechnung für die Anschlussverstärkung
  • Standort der Erzeugungsanlage / Objektadresse
  • Technisches Anschlussgesuch (TAG)
  • Alle Sicherheitsnachweise (SiNa) der Anlage
  • Zahlungsverbindung für die Rückerstattung
  • Persönliche Daten (Vorname, Name, Firma, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

Die BKW kann zusätzliche Unterlagen und Belege als Nachweis der angefallenen Kosten für die Anschlussverstärkung verlangen.

Die Anschlussleitung verbindet das Anschlussobjekt (Haus, Anlage usw.) mit dem Verteilnetz.

Ein TAG ist ein Technisches Anschlussgesuch. Das Gesuch wird vom Elektroinstallateur oder Solateur gestellt.

Die Summe, die Sie erhalten, hängt von den effektiven Kosten für die Verstärkung der Anschlussleitung zwischen Parzellengrenze und Netzanschlusspunkt ab. Der maximale Betrag beträgt CHF 50.00 pro kW installierter Leistung.

Beispiel: 70 kW Leistung x 50.00 pro kW = CHF 3'500 Maximalbetrag 

Gemäss dem gesetzlich vorgegebenen Prozess leitet die BKW – nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Antrags – den Antrag an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid weiter. Im Folgejahr zahlt Swissgrid die Vergütung an die BKW aus. Die BKW reicht die Vergütung an Sie weiter. 

Die regulatorischen Voraussetzungen sehen vor, dass die nationale Netzgesellschaft Swissgrid die Vergütung für die Verstärkung der Anschlussleitung verantwortet. Die BKW hat den Auftrag die Anträge zu prüfen und an Swissgrid weiterzuleiten.

  • Die Anlage hat weniger oder genau 50 kW Leistung und fällt deshalb nicht in die entsprechende Kategorie.
  • Die BKW Rechnung für die Anschlussleitung wurde noch nicht bezahlt.
  • Die Anlage ist noch nicht gebaut / in Betrieb oder ähnliches.
  • Das TAG erfolgte vor dem 1. Januar 2025.